1. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diese ausdrücklich schriftlich anerkannt. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis von unseren Verkaufsbedingungen abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.
2. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten vorbehaltlich anderer Vereinbarungen auch für alle zukünftigen Geschäftsvorgänge.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Vertragspartner und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dieser Vereinbarung schriftlich niedergelegt. Andere Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
II Angebot, Auftrag, Bestätigung
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden nur von den von uns anerkannten Fachhändlern angenommen. Kleinaufträge werden ohne Kleinmengenzuschlag geliefert. Musterteile werden vorbehaltlich einer vorherigen anderweitigen Vereinbarung unabhängig davon, ob es zu einer Auftragserteilung kommt, berechnet. Maßanfertigungen im 24-Stunden-Service werden gegen einen Aufschlag von 10,00 € erstellt, wobei die Bestellung spätestens bis Mittag 12.00 Uhr vorliegen muss. Die Mengenstaffeln gelten nur bei Abnahme der jeweils angegebenen Staffelmenge pro Artikelnummer oder bei darüber hinaus reichender Abnahme pro Auftrag (Rechnung). Erstbelieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme. Eine Zusammenrechnung mehrerer Aufträge findet nicht statt. Ein Zwischenverkauf bleibt, soweit anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, vorbehalten.
2. An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Vertragspartner unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
III Preise
1. Die Preisangaben in unseren Verkaufsunterlagen verstehen sich ab unserem Lager. Der Verkauf erfolgt ausschließlich auf Grundlage der am Lieferungstag geltenden Preisliste. Die Preise für alle Lieferungen und Leistungen verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir unserem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
IV Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen, Zurückbehaltung
1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig, es sei denn, dass dem Vertragspartner in der erteilten Rechnung andere Zahlungsbedingungen gewährt werden.
2. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3. Schecks und Wechsel werden nur, sofern wir uns ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben und nur Erfüllungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden Kosten d. h. insbesondere Spesen und sonstige Gebühren sind von unserem Vertragspartner zu tragen.
4. Eine Aufrechnung des Vertragspartners gegen unsere Forderungen ist nur zulässig, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Des weiteren ist unser Vertragspartner zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
V Lieferung, Lieferzeit
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager oder ab Fabrik. Verpackungskosten und Versandspesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Ab einem Bestellwert von 250,00 € wird der Auftrag innerhalb Deutschlands „Frei Haus“ geliefert. Verpackungskosten werden bei Lieferung „Frei Haus“ nur berechnet, wenn vom Auftraggeber eine Spezialverpackung gewünscht wird.
2. Die gekaufte Ware reist in jedem Falle – auch bei Verwendung unserer eigenen Transportmittel auf Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers.
3. Fixgeschäfte werden nicht ausgeführt. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
4. Kommt unser Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Des weiteren geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf unseren Vertragspartner über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Probe- und Auswahlsendungen sind, sofern nicht eine längere Frist ausdrücklich vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen, vom Eingangstag bei unserem Vertragspartner, kostenfrei an uns zurück zu senden. Erfolgt die Rückgabe nicht termingerecht, so gilt die Ware als vollständig übernommen und es erfolgt entsprechende Berechnung. Das Transportrisiko der Rücksendung trägt unser Vertragspartner.
VI Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Erfüllung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.
2. Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum verbliebene Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. An die Stelle dieser Ware tritt im Augenblick ihrer Lieferung beziehungsweise der Verarbeitung die Forderung unseres Käufers an seinen Abnehmer, der bis zur Höhe unserer gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer schon jetzt an uns abgetreten wird. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.
Im Falle der Verarbeitung mit anderen Gegenständen erwerben wir anteiliges Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Warenwertes unserer Ware zum Gesamtwert der anderen verarbeiteten Ware.
Der Käufer ist zur Einziehung dieser Kaufpreisforderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Die eingehenden Beträge sind vom Käufer getrennt von anderen Verkaufserlösen als für unsere Rechnung treuhänderisch vereinnahmt zu behandeln und bei Fälligkeit unserer Kaufpreisforderung von dem Käufer an uns abzuführen.
3. Nimmt der Käufer die Forderung aus der Weiterveräußerung der Waren in ein mit seinem Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte.
4. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren veräußert, werden uns die so entstehenden Forderungen des Kunden in der Höhe abgetreten, als die von uns gelieferten Waren Gegenstände der Veräußerung an den Dritten sind.
5. Bei laufender Rechnung gelten der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Ein Saldoanerkenntnis des Käufers ist keine Erfüllung seiner Zahlungspflicht; unser Eigentumsvorbehalt wird dadurch nicht hinfälllig.
6. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen soweit freigegeben, als deren Wert im Einzelfall die gesamten offenstehenden Forderungen unseres Hauses um
20 % übersteigt.
7. Werden uns nach dem Vertragsabschluss mit dem Käufer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, oder kommt dieser mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Leistungsverzug, sind wir berechtigt, sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung zu verlangen. Dieses Verlangen kann von uns auch ohne unseren Rücktritt vom Kaufvertrag gestellt werden.
8. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, Auskunft über etwaige Weiterlieferung unserer Ware und die Abnehmer zu erteilen und die Abtretungen den Abnehmern offenzulegen.
9. Soll die von uns gelieferte Eigentumsvorbehaltsware an dritter Seite gepfändet werden, so hat uns der Käufer erstens unverzüglich davon zu verständigen und zweitens den Vollstreckungsbeamten sowie den Pfändungsgläubiger auf unser Vorbehaltseigentum unmissverständlich hinzuweisen. Dieselben Pflichten hat der Käufer bei der etwaigen Pfändung von Ansprüchen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware.
10. Übereignungen und/oder Verpfändungen unserer Ware an Dritte sind unzulässig und verpflichten den Käufer zum Schadensersatz uns gegenüber.
VII Sonderanfertigungen
Sofern wir eine Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder anderen Angaben eines Käufers herstellen, übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung und den Verkauf dieser Ware Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung solcher Rechte entstehen, hat uns der Käufer schadlos zu halten.
VIII Beanstandungen, Mängelhaftung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB (Handelsgesetzbuch) geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Alle Maßangaben verstehen sich sowohl für die Standardgrößen, als auch für Sondergrößen unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen von +/- 5 %. Handelsübliche oder geringe technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Maße, Gewichte, der Ausrüstung oder des Dessins stellen keine Mängel dar und können nicht beanstandet werden. Ebenso gelten Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % des Liefervolumens nicht als Mangel, unabhängig davon, ob es sich um eine Spezialanfertigung oder Sortimentsware handelt.
3. Die bei normalem Gebrauch erfolgende Abnutzung, wie sie insbesondere bei aus Stoffen oder Leder hergestellten Produkten eintritt, stellt ebenso wie der darauf beruhende Oberflächenabrieb oder das Abfärben keinen Mangel dar.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware auf alle Fälle zunächst in Empfang zu nehmen und unsere schriftliche Bereitschaftserklärung abzuwarten.
Die Rücksendung von beanstandeter Ware hat ausnahmslos erst nach unserer vom Käufer vorher einzuholenden schriftlichen Zustimmung und von uns bestätigter Rücksendeart auf unsere Kosten zu erfolgen. Unfrei gesandte Ware wird ohne Abstimmung mit uns grundsätzlich nicht zurückgenommen.
5. Die Lieferung von Ware zweiter Wahl und von Partieware erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss jeder Mängelhaftung, soweit nicht Mängel arglistig verschwiegen wurden.
6. Eine Rücknahme von ordnungsgemäßer Ware erfolgt grundsätzlich nicht.
IX Haftungsausschluss
1. Wir schließen die Haftung wegen Schadenersatzansprüchen jeglicher Art ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur aus, sofern nicht unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Die unter Abs. 1 aufgenommene Haftungsbeschränkung gilt im übrigen auch nicht, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen.
3. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
X Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Sofern unser Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
XI Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
XII Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder gegebenenfalls rechtsunwirksam werden, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert weiter. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
37281 Wanfried, Mai 2010